011. Sie beschreiben Ihr Anliegen
Nennen Sie das Thema, den Bezug zu Polen und Ihr gewünschtes Ergebnis. Falls eine Frist läuft, gehört sie an den Anfang der Nachricht. Bitte senden Sie zunächst keine Ausweiskopie, vollständigen Akten, Gesundheitsdaten oder andere vertrauliche Dokumente.
022. Organisatorische Einordnung
Twoja Sprawa klärt den Umfang der Anfrage und die Möglichkeit eines passenden Kontakts. Eine Weitergabe Ihrer Angaben an einen Rechtsanwalt erfolgt nur mit Ihrer gesonderten Zustimmung. Das ist keine Prüfung Ihrer rechtlichen Erfolgsaussichten. Eine Antwort oder die Weiterleitung einer Anfrage ist noch keine Zusage, dass ein Rechtsanwalt tätig wird.
033. Sprache und Eignung klären
Sie können auf Deutsch schreiben. Die Verfügbarkeit deutschsprachiger Kommunikation und Beratung sowie die Eignung für Ihr konkretes Thema werden vor einer Beauftragung bestätigt. Eine deutschsprachige Anfrage allein stellt eine solche Betreuung nicht sicher.
044. Unterlagen gezielt bereitstellen
Wenn ein weiterer Kontakt möglich ist, werden die benötigten Unterlagen und der passende Übermittlungsweg abgestimmt. Der Rechtsanwalt benötigt gegebenenfalls zusätzliche Informationen und prüft, ob er das Mandat annehmen kann. Senden Sie sensible Unterlagen erst nach dieser Abstimmung.
055. Umfang, Honorar und Mandat vereinbaren
Die rechtliche Dienstleistung erfolgt durch den beauftragten Rechtsanwalt auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Zuständigkeit, Leistungsumfang, Honorar und gegebenenfalls Vertretung werden mit ihm geklärt. Erst eine bestätigte Übernahme gibt Ihnen eine Grundlage, mit anwaltlichem Tätigwerden zu rechnen.
066. Den richtigen Rechtsraum beachten
Bei Angelegenheiten nach deutschem Recht muss gesondert geprüft werden, wer die betreffende Leistung rechtlich erbringen darf und fachlich übernehmen kann. Polnische Zulassung und deutsche Sprachkenntnisse ersetzen diese Prüfung nicht. Gegebenenfalls ist ein geeigneter Kontakt in Deutschland erforderlich.