Kurzantwort
Ihr Unternehmen in Deutschland hat Waren geliefert oder eine Dienstleistung erbracht, doch der Vertragspartner in Polen zahlt nicht. Für die Vorbereitung einer Prüfung sollten Sie den vereinbarten Auftrag, die tatsächliche Leistung und den offenen Betrag zusammenführen. Eine Rechnung ist dabei ein Teil der Dokumentation. Ebenso wichtig ist, ob die andere Seite die Forderung bestreitet oder lediglich nicht reagiert.
Für wen ist dieser Beitrag?
Der Beitrag richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland und einer offenen geschäftlichen Forderung gegen einen Vertragspartner in Polen. Typische Fälle sind unbezahlte Lieferungen, Dienstleistungen oder vereinbarte Teilzahlungen. Bei einer privaten Bestellung oder einem bereits bestehenden Urteil muss das Anliegen anders eingegrenzt werden. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle rechtliche Bewertung.
Was zuerst geklärt werden sollte
Notieren Sie, wer den Auftrag erteilt hat und welche Vertragspartei auf Bestellung und Rechnung steht. Halten Sie vereinbarte Zahlungsdaten, Währung, ursprünglichen Betrag, Teilzahlungen und Gutschriften getrennt fest. Beschreiben Sie mögliche Einwände: fehlende Lieferung, beanstandete Qualität, angebliche Gegenforderungen oder eine abweichende Preisabsprache. Erwähnen Sie auch bestehende Verfahren und Hinweise auf Zahlungsschwierigkeiten. Eine offene Rechnung und eine bestrittene Leistung sind verschiedene Ausgangspunkte für den Prüfauftrag.
Welche Unterlagen Sie bereithalten können
Bereiten Sie Vertrag oder Bestellung, zugehörige Geschäftsbedingungen, Rechnungen und eine nachvollziehbare Übersicht des offenen Saldos vor. Ergänzen Sie vorhandene Lieferbelege, Empfangsbestätigungen, Abnahmen oder Nachrichten über die erbrachte Leistung. Bewahren Sie Zahlungsnachweise und den vollständigen relevanten Schriftwechsel auf, einschließlich Reklamationen und Zahlungszusagen. Ordnen Sie die Unterlagen nach Datum und markieren Sie Lücken, ohne fehlende Belege durch Vermutungen zu ersetzen. Vertrauliche Geschäftsunterlagen werden erst über einen abgestimmten Weg übermittelt.
Wie ein nächster Schritt aussehen kann
Zunächst kann der Prüfbedarf eingegrenzt werden: Besteht Streit über die Leistung, über die Abrechnung oder über eine bereits vereinbarte Zahlung? Nach einer möglichen Mandatsannahme kann ein Anwalt die Unterlagen und geeignete nächste Schritte im vereinbarten Umfang prüfen. Fragen nach anwendbarem Recht, zuständigem Gericht und wirtschaftlicher Durchsetzung gehören in diese individuelle Prüfung. Klären Sie vorab, ob nur eine Einschätzung oder auch weitere Begleitung angefragt wird.
Was dieser Beitrag nicht entscheidet
Der Beitrag bestätigt weder einen Zahlungsanspruch noch einen bestimmten Gerichtsstand. Er nennt keine pauschalen Verjährungsfristen, Zinssätze oder Verfahrenskosten und empfiehlt kein bestimmtes Mahnverfahren. Er sagt auch nicht zu, dass eine Forderung tatsächlich beigetrieben werden kann. Fragen des deutschen Rechts oder einer Tätigkeit in Deutschland benötigen eine gesonderte Einordnung.
Häufige Fragen
Was ist wichtig, wenn der Kunde Mängel behauptet?
Halten Sie fest, wann und wie die Beanstandung mitgeteilt wurde und worauf sie sich bezieht. Bereiten Sie dazu die Leistungsbeschreibung, Liefernachweise und Ihre bisherigen Antworten vor. Ob der Einwand berechtigt ist, muss geprüft werden.
Kann ich zunächst eine Zahlungsübersicht schicken?
Für den Erstkontakt genügt eine allgemeine Beschreibung mit dem ungefähren offenen Betrag und dem Hintergrund. Der benötigte Umfang und ein geeigneter Übermittlungsweg für Unterlagen werden anschließend abgestimmt.
Können Sie den Zahlungseingang garantieren?
Nein. Eine rechtliche Prüfung und die tatsächliche Zahlung sind getrennte Fragen. Möglichkeiten, Kosten und Risiken einer weiteren Beauftragung müssen individuell geklärt werden.
Nächster Schritt
Schreiben Sie an kontakt@twojasprawa.com. Für den ersten Kontakt genügt eine kurze Beschreibung Ihres Problems, seines Bezugs zu Polen und eines möglicherweise bereits genannten Termins. Senden Sie zunächst keine vertraulichen Unterlagen oder vollständigen Dokumentensammlungen. Twoja Sprawa organisiert den Erstkontakt. Ob ein Anwalt die Angelegenheit übernimmt, in welcher Sprache die Beratung stattfinden kann und welche Kosten entstehen, wird vor einer Beauftragung geklärt.